Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, speichert Google den Standort seiner NutzerInnen, auch wenn diese den Standortverlauf ausgestellt haben. Die Journalisten bezeichnen dies als „irreführend“ und bezweifeln, dass Google-NutzerInnen sich über die Speicherung ihres Standorts bewusst sind. Den Vorwürfen liegen zwei verschiedene Google-Funktionen zugrunde, die auf Standortdaten zurückgreifen. Der „Standortverlauf“ zeichnet alle Orte auf, die NutzerInnen mit einem eingeschalteten und bei Google eingeloggten Gerät, zum Beispiel einem Android-Handy, besuchen. Diese Funktion lässt sich in den Einstellungen des Google-Kontos ausschalten. „Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert“, heißt es dazu in der Erklärung von Google.
Wer denkt, damit Google das Speichern jeglicher Standortdaten verboten zu haben, liegt falsch. Denn der Konzern speichert standardmäßig den Standort auch bei jedem Suchvorgang, dem Aufrufen von Google-Maps und weiteren Google-Diensten. Diese werden unter „Meine Aktivitäten“ gespeichert und für zielgerichtete Werbung genutzt. Möchte ein Nutzer auch diese Standortspeicherung abschalten, muss er das Speichern von „Aktivitäten“ hier vollständig abstellen. Der Informatiker Jonathan Meyer von der Princeton Universität kritisiert die irreführenden Bezeichnungen und Funktionen gegenüber AP:
Wenn du Nutzern erlaubst, etwas zu deaktivieren, das sich „Standortverlauf“ nennt, dann sollten alle Orte deaktiviert werden, an denen du einen Standortverlauf hast. Das scheint eine ziemlich einleuchtende Position zu sein. (Eigene Übersetzung)
